2084 - Langfristige Rückstellungen für Bürgschaften und Garantieleistungen

Konto
Stufe
4
Typ
Bilanz
Bezeichnung
Langfristige Rückstellungen für Bürgschaften und Garantieleistungen
Kontierung
  • Bei Bürgschaften und Garantieversprechen muss eine Zahlungsverpflichtung in einer späteren Rechnugnsperiode wahrscheinlich sein. Zeichnet sich keine Zahlungspflicht ab, sind Bürgschaften und Garantien als Eventualverbindlichkeiten im Anhang aufzuführen.
Schlüsselwörter
Kategorie
20 Fremdkapital