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461 - Entschädigungen von öffentlichen Gemeinwesen

Konto
Stufe
3
Typ
Erfolgsrechnung
Bezeichnung
Entschädigungen von öffentlichen Gemeinwesen
Kontierung
  • Entschädigungen sind finanzielle Transfers, die das beauftragte öffentliche Gemeinwesen von einem delegierenden öffentlichen Gemeinwesen erhält, wenn das delegierende öffentliche Gemeinwesen eine öffentliche Aufgabe, die ihm durch Gesetze oder Regelungen übertragen wurde, nicht selbst erfüllt. Das delegierende öffentliche Gemeinwesen überträgt die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe an das beauftragte öffentliche Gemeinwesen. Das beauftragte öffentliche Gemeinwesen erbringt die Leistung in der Regel direkt an die Öffentlichkeit. (siehe Auslegung zur Fachempfeh-lung 03 zur Unterscheidung von Sachaufwand-Entschädigungen-Beiträge)
    Erträge, die als Gegenleistung für Güter und Dienstleistungen erzielt werden, die an andere Einheiten als öffentliche Gemeinwesen geliefert oder verkauft werden (Dritte aus dem Privatsektor oder mit Sitz im Ausland), gelten nicht als Entschädigungen.
Schlüsselwörter
Kategorie
46 Transferertrag