| Kontierung | 
      
      
              - Die Sekundarstufe I entspricht dem 9. bis 11. Jahr der obligatorischen Schule. Je nach Kanton wird sie als Sekundarschule, Bezirksschule, Realschule, Pro-Gymnasium usw. bezeichnet;
 
              - Unterrichtsdienstleistungen für Lernende in der Regelschule, einschliesslich für Lernende mit Lernschwierigkeiten, und für Lernende in Sonderklassen der Regelschule (Integrationsklassen, Klassen für fremdsprachige Lernende oder andere Sonderklassen) auf Sekundarstufe I;
 
              - Verwaltung, Aufsicht, Betrieb oder Unterstützung von Schulen und anderen Institutionen, die auf Sekundarstufe I Unterrichtsdienstleistungen bereitstellen;
 
              - Stipendien, Zuschüsse, Darlehen und Geldzuwendungen zur Unterstützung von Lernenden, die eine Ausbildung auf Sekundarstufe I absolvieren 
 
              - Umfasst nicht:
 
              - Leistungen der Funktionen 214, 218, 219 oder 220.
 
           
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