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361 - Entschädigungen an öffentliche Gemeinwesen

Konto
Stufe
3
Typ
Erfolgsrechnung
Bezeichnung
Entschädigungen an öffentliche Gemeinwesen und an Dritte
Kontierung
  • Entschädigungen sind finanzielle Transfers, die vom delegierenden öffentlichen Gemeinwesen an einen Dritten bezahlt werden, wenn das delegierende öffentliche Gemeinwesen, eine öffentliche Aufgabe, die ihm durch Gesetze oder Regelungen übertragen wurde, nicht selbst erfüllt. Das delegierende Gemeinwesen überträgt die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe an einen beauftragten Dritten. Der beauftragte Dritte erbringt die Leistung in der Regel direkt an die Öffentlichkeit. (siehe Auslegung zur Fachempfehlung 03 zur Unterscheidung von Sachaufwand-Entschädigungen-Beiträge)
Schlüsselwörter
Kategorie
36 Transferaufwand