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4260 - Rückerstattungen und Kostenbeteiligungen Dritter

Konto
Stufe
4
Typ
Erfolgsrechnung
Bezeichnung
Rückerstattungen und Kostenbeteiligungen Dritter
Kontierung
  • Rückerstattungen von Dritten für Ausgaben des öffentlichen Gemeinwesens. Mehrwertsteuerpflichtige Rückerstattungen sollten Brutto als Ertrag gebucht werden.
  • Sind Rückerstattungen den entsprechenden Aufwendungen zuordenbar, können sie als Aufwandminderung (netto oder mit Detailkonto separiert) erfasst werden.
Schlüsselwörter
Kategorie
42 Entgelte