HRM2

Das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden HRM2 ist die Grundlage für die Rechnungslegung der Kantone und Gemeinden. Es wurde im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren von der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen (FkF) als Weiterentwicklung von HRM1 erarbeitet. In Anlehnung an die IPSAS (International Public Sector Accounting Standards) und in Koordination mit dem neuen Rechnungsmodell des Bundes hat die FkF 20 Fachempfehlungen zu HRM2 entwickelt.

Die 20 Fachempfehlungen zu HRM2 wurden im Januar 2008 von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) genehmigt und das entsprechende Handbuch mit der Empfehlung an die Kantone und Gemeinden publiziert, die Fachempfehlungen so rasch wie möglich, d.h. innerhalb der kommenden 10 Jahre, umzusetzen. 

Im Januar 2013 genehmigte die FDK die abgeänderten Fachempfehlungen 18 und 20 (Finanzkennzahlen) sowie die neue Fachempfehlung 21 (Finanzinstrumente).

Im Januar 2015 genehmigte die FDK die abgeänderten Fachempfehlungen 04 (Erfolgsrechnung), 10 (Investitionsrechnung) und 14 (Geldflussrechnung).

Im Mai 2016 genehmigte die FDK die abgeänderte Fachempfehlung 11 (Bilanz).

Im Juni 2017 genehmigte die FDK die Bereinigung des Handbuches HRM2.